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Drübergefahren …

Drübergefahren … so der treffende Kommentar im Standard über den gestrigen Beschluss zur Änderung des Arbeitszeit- u. Arbeitsruhegesetzes. Neben dem massiven Protest parteiübergreifend aller AN-Vertretungen hat auch die Bischofskonferenz ihre Einwände gegen dieses Gesetz vorgebracht, welches Verschlechterungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich bringt. Die KAB der Diözese St. Pölten hat noch vor der Abstimmung im Parlament an Nationalräte aus unserer Diözese appelliert, gegen die Gesetzesänderung zu stimmen.

Wir von der KAB haben den Grundsatz, dass die Wirtschaft für den Menschen da sein muss und nicht umgekehrt. Man darf nicht mit einem Gesetz über alle Branchen und persönlichen Lebenssituationen hinweg die Arbeitszeit verlängern. Tägliches stundenlanges Pendeln, alleinerziehende Mütter oder Väter, ein belastendes Arbeitsumfeld sind nur einige Argumente gegen eine generelle Vorgangsweise. Durch die Gesetzesänderung wird auch der arbeitsfreie Sonntag ausgehöhlt, für den wir uns seit vielen Jahren in der „Allianz für den freien Sonntag“ einsetzen. Ein gemeinsamer freier Tag stellt einen hohen Wert dar und kann nicht durch wirtschaftliche Argumente aufgewogen werden.
Viele weitere Aspekte wie Entlohnung der geleisteten Überstunden, die Gesundheit der Arbeitnehmer usw. sind von der neuen Regelung betroffen. Und was ist von der sogenannten Freiwilligkeit zu halten?
Aus diesem Grund appelliert die KAB an die Verantwortlichen in der Politik, zum bewährten Miteinander in der Sozialpartnerschaft zurückzukehren. Nur so ist gewährleistet, dass die Interessen der ArbeitnehmerInnen entsprechend berücksichtigt werden und der soziale Friede in unserem Staat gesichert ist.
Josef Riegler, 6.7.2018